Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Zimmerei-, Holzbau- und Dachdeckerarbeiten zwischen der Christian Döbler Zimmerei und ihren Auftraggebern, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes wirksam vereinbart wurde.
2. Vertragspartner
Vertragspartner ist Christian Döbler, handelnd unter Christian Döbler Zimmerei, Blüssen 2a, 23936 Stepenitztal.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch Beginn der Ausführung nach entsprechender Beauftragung zustande.
4. Leistungsumfang
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Pläne und sonstige wirksam einbezogene Vertragsunterlagen. Die VOB/B gilt nur, wenn sie im konkreten Vertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde.
5. Änderungen und zusätzliche Leistungen
Änderungen, Ergänzungen oder zusätzliche Leistungen sind gesondert zu vereinbaren. Ergeben sich hierdurch Auswirkungen auf Kosten, Termine oder Ausführung, werden diese vor der Umsetzung abgestimmt.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge, Unterlagen, Genehmigungen und Vorleistungen rechtzeitig bereit. Er hat auf bekannte Besonderheiten des Baugrundstücks, vorhandene Leitungen, Schäden oder sonstige Umstände hinzuweisen, die für die Ausführung wesentlich sein können.
7. Preise und Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung. Soweit keine Pauschale vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach den vereinbarten Einheitspreisen, Stunden- oder Materialansätzen beziehungsweise nach den gesetzlichen Regelungen.
8. Abschlagszahlungen und Fälligkeit
Abschlagszahlungen können nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften oder nach wirksamer vertraglicher Vereinbarung verlangt werden. Rechnungen sind nach Zugang entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und der jeweiligen Vereinbarung auszugleichen.
9. Ausführungs- und Leistungsfristen
Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Voraussetzung für die Einhaltung von Fristen ist, dass alle notwendigen Mitwirkungen des Auftraggebers rechtzeitig erbracht werden.
10. Behinderungen und höhere Gewalt
Verzögerungen, die durch Witterung, Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Der Auftraggeber wird über wesentliche Behinderungen informiert.
11. Abnahme
Nach Fertigstellung ist die Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; gesetzliche Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.
12. Mängelrechte und Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Bei berechtigten Mängeln besteht zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist. Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.
13. Haftung
Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Betrieb nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Regelungen und den wirksam getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.
14. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im gesetzlich zulässigen Umfang Eigentum des Betriebs. Bei fest eingebauten Bestandteilen gelten die gesetzlichen Regelungen.
15. Schutz von Entwürfen, Zeichnungen und Unterlagen
Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und sonstige Unterlagen dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
16. Kündigung
Für die Kündigung eines Vertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften und etwaige wirksame vertragliche Vereinbarungen.
17. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich ist. Weitere Hinweise enthält die Datenschutzerklärung.
18. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19. Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
20. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise einer wirksam getroffenen Vereinbarung.
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